Projektanmeldung

 
ACHTUNG: Ohne Versandbestätigung war die Übermittlung nicht erfolgreich!
 
Wir bemühen uns um eine schnelle Umsetzung, dies dauert ca. eine Woche, da verschiedene Stellen im Evang. Oberkirchenrat beteiligt sind. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall verzögert sich die Bearbeitung. Sie erhalten nach Umsetzung eine Mail mit den Angaben zur Einbindung auf Ihrer Homepage.
  

Hinweis: Mit einem Sternchen (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Mit (#) gekennzeichnete Angaben werden nicht veröffentlicht.
Spendenprojekt

(Es muss der lokale/regionale Bezug ersichtlich sein, z. B. "Projekte der Evangelischen Emmausgemeinde Karlsruhe" oder "Kirchenmusik in Heidelberg-Handschuhsheim")

(Z. B. "Mach mit bei der Macher-Kirche!" oder "Orgelmusik kann große Kirchen füllen!" )

Projektzeitraum (#)
Die Projekte werden dauerhaft eingerichtet  - es sei denn, Sie möchten eine zeitliche Befristung (mind. 6 Monate), dann unten eintragen.
Kirchengemeinde, Stiftung oder Einrichtung
Ansprechperson (Verantwortliche/r für Dank)
(Auf gutes-spenden.de erscheint die Ansprechperson beim jeweiligen Spendenprojekt. Ebenso erhält diese Ansprechperson per E-Mail die Information über den Spendeneingang und falls gewünscht, die Zuwendungsbestätigung als pdf. Diese Ansprechperson ist für den zeitnahen Dank und gegebenenfalls den Versand der Zuwendungsbestätigung verantwortlich – entweder persönlich oder durch Delegation.)
 
Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, hier ekiba-Mailadressen anzugeben, da nur so der möglichst reibungsfreie Workflow gesichert werden kann und ein erhöhter Datenschutz für die sensiblen Spendendaten gewährleistet ist.
Freistellungsbescheid / die Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes (#)
Nur notwendig, wenn der Projektträger ein rechtlich selbständiger Förderverein, eine rechtlich selbständige Stiftung oder eine eigenständige diakonische Einrichtung ist.
ACHTUNG: Sie sind VERPFLICHTET, neue Bescheide unverzüglich als pdf an fundraising@ekiba.de zu senden, damit die Zuwendungsbestätigung Ihres Projekts angepasst werden kann. Zuwendungsbestätigungen mit veralteten Daten sind unwirksam!!
Verortung außerhalb des Evangelischen Oberkirchenrates: Bankverbindung für die quartalsweise Auszahlung der Spendengelder (#)
Aufgrund der Überprüfung der Kontoinhaber seitens der Banken benötigen wir die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers. Klären Sie das vor Antragstellung mit Ihrer Buchhaltung. Abweichende Angaben können dazu führen, dass die Überweisung nicht ausgeführt werden kann.
Nur bei Abteilungen des Evangelischen Oberkirchenrates: Haushaltsstelle für die Buchung der Spendengelder (#)
Achtung: es ist gesetzlich erforderlich, dass es sich um eine dauerhafte Haushaltstelle handelt, mit der die zweckgemäße Mittelvergabe (evtl. mithilfe eines Unterkontos) nachvollziehbar gemacht werden kann! Klären Sie das vor Antragstellung mit Ihrer Buchhaltung im EOK.

Wir werden Ihnen auf Grundlage von UWG 7, Abs. 3 Informationen zum Thema Fundraising/Spenden zusenden. Aufgrund unserer begrenzten Ressourcen können wir Sie nur im Rahmen des Fundraising-Newsletters über Änderungen und Neuigkeiten zum Spendenprotal und online-Spenden auf dem laufenden halten. Mit Absenden dieses Formulars erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten dazu erfasst und gespeichert werden.
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